Altersvorsorge über dem Arbeitgeber? Ja, auf jeden Fall!

Die Optimierung der Altersversorgung

Der Gesetzgeber fördert die betriebliche Altersversorgung für alle Arbeitnehmer. Durch den Arbeitgeberzuschuss bei Gehaltsumwandlung wird die bAV noch attraktiver. Für Arbeitnehmer mit kleineren und mittleren Einkommen ist zusätzlich eine spezielle Förderung vorgesehen. Die gesetzliche Rente allein reicht im Alter nicht aus. Gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit gibt es auch nicht, nur bei Erwerbsminderung. Und vielleicht möchten Sie auch Partner oder Familie für den schlimmsten Fall absichern. Mit einer Direktversicherung über Ihren Arbeitgeber sorgen Sie für alle diese Fälle vor. Vorteil 1: Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge für Ihre Mitarbeiter Staatlich geförderte Versorgung finanziert durch Gehaltsumwandlung, Mischfinanzierung oder Arbeitgeberleistung • Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung • Die Beiträge zur Direktversicherung sind Steuer- und sozialabgabenfrei • Beiträge bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu 4% sozialversicherungs-frei • Erst die späteren Leistungen sind für den Begünstigten steuerpflichtig. • Bei Gehaltsumwandlung (sog. Entgeltumwandlung) zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe 15% des umgewandelten Betrages. Dieser Zuschuss finanziert sich aus Ihrer Sozialabgabenersparnis aufgrund der Gehaltsumwandlung des Mitarbeiters • Die sog. Mischfinanzierung ist eine für beide Seiten attraktive und die beliebteste Form der Finanzierung • In jedem Fall gilt: die betriebliche Altersversorgung ist eine Möglichkeit, seine Mitarbeiter langfristig zu belohnen ______________________________________________________________________________________________ Vorteil 2: Arbeitsgeberfinanzierte Direktversicherung mit Exta-Förderung für den Arbeitsgeber! Staatliche Förderung für Arbeitgeber, die für Mitarbeiter mit kleineren und mittleren Ein-kommen eine bAV finanzieren • Gefördert wird eine arbeitgeberfinanzierte bAV für Bezieher von Einkommen bis 2.575 Euro monatlich. • Sie als Arbeitgeber investieren zwischen 240 bis 960 Euro jährlich je Mitarbeiter. • Der Staat erstattet Ihnen einen Teil der Beiträge. Der effektive Aufwand beträgt nach Steuern für Sie als Arbeitgeber häufig nur rund 50% des tatsächlichen Beitrags. • Mit der arbeitgeberfinanzierten bAV positionieren Sie sich als soziales Unternehmen und nutzen die staatliche Förderung für Beiträge. Sie binden Ihre Mitarbeiter stärker ans Unternehmen Die arbeitgeberfinanzierte bAV ist daher eine lohnende Alternative zu einer Gehaltserhöhung. ______________________________________________________________________________________________ Vorteil 3: Einfache Handhabung & Transparenz Die Direktversicherung ist verwaltungsarm • Arbeitgeber überweist Beiträge an ERGO • ERGO zahlt die spätere Rente direkt an Arbeitnehmer • Die Direktversicherung ist bilanzneutral und insolvenzsicherungsfrei

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Impulse durch die Reform der betrieblichen Altersversorgung

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Impulse durch die Reform der betrieblichen Altersversorgung

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz trat zum 1.1.2018 in Kraft. Mit dem Gesetz brachte die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf den Weg. Durch verschiedene Verbesserungen wurde die bAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiver gestaltet. Zahlreiche Änderungen gelten seitdem unabhängig von Branche und Tarifbindung für alle Unternehmen. Nutzen Sie die Vorteile der Gesetzesänderung und fordern Sie jetzt ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung an.

Betriebliche Altersvorsorge staatlich gefördert!

Betriebliche Altersvorsorge staatlich gefördert!

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Wer berechtigt ist • Unbefristet angestellte Mitarbeiter • Geringfügig Beschäftigte Teilzeitkräfte • Auszubildende • Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag • Geschäftsführer Steuervorteile: Die betriebliche Altersversorgung bietet aber nicht nur eine zusätzliche Rente und/oder einen umfassenden Risikoschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren auch von beachtlichen Steuervorteilen. Vorteile für den Arbeitgeber: Für den Arbeitgeber bietet sie eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden. Zudem spart der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung oftmals Lohnnebenkosten.